Barrierefreiheit
Hinweis zur Barrierefreiheit unseres B2B-Onlineshops
Unser Webshop richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Business-to-Business, B2B). Eine Bestellung ist nur nach erfolgreicher Registrierung und Nachweis der Unternehmereigenschaft möglich. Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sind vom Einkauf ausdrücklich ausgeschlossen.
Aufgrund dieser Ausrichtung unterliegt unser Webshop nicht den gesetzlichen Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit, da sich diese ausschließlich auf Angebote für Endverbraucher oder öffentliche Stellen beziehen.
Gesetzliche Grundlage:
- Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und verpflichtet nur öffentliche Stellen in Österreich zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites.
- Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act“) mit 28. Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit – jedoch ausschließlich, wenn diese für Endverbraucher bestimmt sind.
- Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/882 stellt ausdrücklich klar, dass sich die Vorgaben nur auf Produkte und Dienstleistungen beziehen, die Verbraucher*innen zur Verfügung gestellt werden.
„Diese Richtlinie gilt für Produkte und Dienstleistungen gemäß den Anhängen I und II, die nach dem 28. Juni 2025 auf dem Markt bereitgestellt bzw. erbracht werden und für Verbraucher bestimmt sind.“
Da unser Webshop nicht an Verbraucher gerichtet ist und ausschließlich für gewerbliche Kunden mit Unternehmenskonto zugänglich ist, sind die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 und des BaFG nicht anwendbar.
Unser Anspruch
Trotzdem legen wir großen Wert auf eine benutzerfreundliche Gestaltung unserer Website. Sollten bei der Nutzung Schwierigkeiten auftreten, unterstützen wir Sie gerne persönlich.