Was bedeutet PPWR eigentlich?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation – Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle) ist eine EU-Verordnung, die neue, europaweit einheitliche Regeln für Verpackungen festlegt. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu erhöhen, den Einsatz von Rezyklaten zu fördern, das Verpackungsdesign im Sinne des Design-for-Recycling zu verbessern sowie die Harmonisierung innerhalb der EU weiter zu stärken.
PPWR kurz erklärt: Wer stellt welche Erklärung aus?
Es gibt zwei Ebenen. Erstens die Lebensmittelkonformität (EU 1935/2004, EU 10/2011) – diese erklärt der Hersteller des Artikels (z. B. Eimer, Becher). Zweitens die PPWR – die Erklärung für das Endprodukt erstellt der Erzeuger (Abfüller/Markeninhaber). Wir als Händler sorgen für die Dokumentation und liefern die Nachweise vom Hersteller.
| Bereich | Wer ist zuständig? | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| Lebensmittelkonformität (EU 1935/2004, EU 10/2011) | Hersteller | Stellt die DoC (Konformitätserklärung) und Prüfungen bereit. |
| PPWR (Endprodukt) | Erzeuger (Abfüller/Markeninhaber) | Erstellt die PPWR-Erklärung auf Basis der Hersteller-Nachweise. |
| Händler (Bikapack) | Dokumentation & Weitergabe | Wir prüfen, archivieren und leiten Hersteller-Doku weiter. |
| Versandverpackung (z. B. Karton bei Teilmengen) | Bikapack | Eigene Verpackungsebene: konforme Materialien & Lizenzierung in AT (ARA/Reclay). |
FAQ – die 3 häufigsten Fragen
| 1. Brauche ich vom Händler eine PPWR-Erklärung? Nein. Die PPWR-Erklärung fürs Endprodukt erstellt der Erzeuger (Ihr Betrieb). Wir liefern die nötigen Nachweise vom Hersteller. |
| 2. Was bekomme ich von Bikapack? Lebensmittel-DoC (EU 1935/2004, EU 10/2011) plus technische Nachweise (z. B. PFAS/Schwermetalle, Recyclingfähigkeit) vom Hersteller. |
| 3. Handelsnamen / interne Bezeichnungen? Unsere Produkte können Handelsnamen bzw. interne Bezeichnungen tragen (z. B. Produktlinien-Namen). Der Original-Hersteller bleibt dokumentiert – die DoC stammt weiterhin vom Hersteller. |
Hinweis: Rechtstexte & Detailnachweise stellen wir auf Anfrage bereit. Für das Endprodukt erstellt der Erzeuger die PPWR-Erklärung, basierend auf Hersteller-Nachweisen.
Kerninhalte der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)
Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und wird als Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und nachhaltige Verpackungslösungen in der gesamten EU zu etablieren.
| Bisherige Richtlinie (94/62/EG) | Neue Verordnung (PPWR) |
|---|---|
| Nur Rahmenvorgaben, nationale Umsetzung erforderlich | Direkt gültiges EU-Recht ohne nationale Umsetzung |
| Unterschiedliche nationale Recyclingquoten | Einheitliche EU-weite Recycling- und Rezyklatvorgaben |
| Wenige konkrete Design- und Materialanforderungen | Verpflichtende Vorgaben zu Design for Recycling & Reuse |
| Keine einheitlichen Kennzeichnungspflichten | EU-weit harmonisierte Kennzeichnung & Symbolpflicht |
| Recyclingfähigkeit nicht klar definiert | Verbindliche Kriterien für Recyclingfähigkeit & Rezyklateinsatz |
| Begrenzte Regelungen für Mehrwegverpackungen | Förderung und teilweise Verpflichtung von Mehrwegquoten |
| Nur allgemeine Produzentenverantwortung | Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit Berichtspflichten |
Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab voraussichtlich 2026, mit Übergangsfristen bis 2030. Verpackungshersteller und Inverkehrbringer sollten ihre Produktportfolios frühzeitig auf Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und Nachweisführung prüfen.