Was bedeutet PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)?
Die neue europäische Verpackungsverordnung – die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR), offiziell Verordnung (EU) 2025/40 – ist Teil des europäischen Green Deals und trat am 11. Februar 2025 in Kraft.
Die neuen Vorschriften werden schrittweise eingeführt. Erste wesentliche Anforderungen gelten ab dem 12. August 2026. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft in Europa weiter auszubauen.
PPWR kurz erklärt: Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) definiert unterschiedliche Verantwortlichkeiten für die beteiligten Wirtschaftsakteure innerhalb der Verpackungslieferkette. Je nach konkreter Rolle können Hersteller, Importeure, Händler, Inverkehrbringer und Abfüller unterschiedliche regulatorische Verpflichtungen tragen.
Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt bleiben zusätzlich die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie – sofern anwendbar – der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 relevant. Die zugehörigen Konformitäts- und Nachweisdokumente werden grundsätzlich durch den jeweiligen Verpackungshersteller auf Basis der eingesetzten Materialien und des vorgesehenen Verwendungszwecks erstellt.
Die Bikapack GmbH konzentriert sich als Händler von Verpackungslösungen insbesondere auf Dokumentationsmanagement, Rückverfolgbarkeit, Lieferantenkommunikation sowie die Weitergabe relevanter Informationen innerhalb der Lieferkette.
| Bereich | Primäre Verantwortung | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| Lebensmittelkonformität (EG 1935/2004 / EU 10/2011) |
Verpackungshersteller | Der Hersteller stellt grundsätzlich Konformitätserklärungen (DoC), Spezifikationen und technische Nachweisdokumente für die jeweilige Verpackung bereit. |
| PPWR-Konformität (Verpackungsanforderungen) |
Hersteller / Wirtschaftsakteur abhängig von der Rolle | Die Verantwortlichkeiten können je nach Verpackungsart, Lieferkettenstruktur und Vertriebsmodell variieren. Weitere Anforderungen werden schrittweise durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert. |
| Händler / Distributor (Bikapack GmbH) |
Dokumentation, Plausibilitätsprüfung & Informationsweitergabe | Die Bikapack GmbH sammelt, prüft und archiviert verfügbare Lieferanten- und Herstellerdokumente und stellt relevante Informationen innerhalb der Lieferkette bereit. |
| Rückverfolgbarkeit | Alle relevanten Wirtschaftsakteure | Produkte, Lieferanten und Chargen sollen innerhalb der Lieferkette durch interne Systeme und Dokumentationsprozesse nachvollziehbar bleiben. |
| Eigene Versandverpackungen (z. B. Kartonagen, Umpackungen, Teilmengen) |
Bikapack GmbH | Für Verpackungen, die im Rahmen eigener Versand- und Logistikprozesse eingesetzt werden, trägt die Bikapack GmbH die Verantwortung für die jeweilige Verpackungsebene und die damit verbundenen Anforderungen. |
FAQ – die 3 häufigsten Fragen
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1. Benötige ich immer eine PPWR-Erklärung direkt vom Händler? Nicht zwingend. Je nach Verpackungsart und Lieferkettenstruktur werden relevante Nachweise grundsätzlich durch den Hersteller oder den jeweils verantwortlichen Wirtschaftsakteur erstellt. Die Bikapack GmbH stellt verfügbare Lieferanten- und Herstellerdokumente bereit und unterstützt den erforderlichen Informationsfluss innerhalb der Lieferkette. |
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2. Welche Dokumente kann die Bikapack GmbH bereitstellen? Je nach Produktverfügbarkeit und vorliegenden Lieferanteninformationen können Konformitätserklärungen, technische Datenblätter, Spezifikationen, Zertifikate sowie weitere verfügbare Informationen zu Themen wie PFAS, BPA, Schwermetallen, Recyclingfähigkeit oder Rezyklatanteilen bereitgestellt werden. |
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3. Handelsnamen / interne Bezeichnungen? Produkte können Handelsnamen, interne Artikelbezeichnungen oder kundenspezifische Kennzeichnungen tragen. Der jeweilige Hersteller sowie die zugehörige technische Dokumentation bleiben intern nachvollziehbar zugeordnet und über die entsprechenden Systeme und Prozesse rückverfolgbar. |
Hinweis: Die regulatorischen Anforderungen der PPWR werden schrittweise eingeführt und durch weitere delegierte Rechtsakte sowie Durchführungsrechtsakte konkretisiert. Vorliegende Informationen und Dokumentationen unterliegen daher einer laufenden Überprüfung und Aktualisierung innerhalb der Lieferkette.