Verpackungsverordnung 2014 (AT)


 

ENTSORGUNGSGEBÜHREN - Abwicklung für Kunden aus Österreich:

 

Am 1.1.2015 ist die AWG-Novelle Verpackungen (2013) und die neue Verpackungsverordnung 2014 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sind für Verkaufsverpackungen die abpackenden Betriebe für die ordnungsgemäße Erfüllung der Entsorgungsverpflichtungen verantwortlich. Der Käufer muss sich selber genauestens über seine Verpflichtungen (z.B. bei INTERSEROH, ARA, Reclay) informieren. Im Folgenden lesen Sie wie wir ordnungsgemäß mit Transport- und Umverpackungen, Verkaufsverpackungen und Serviceverpckungen verfahren:

 


 

Transport- und Umverpackungen:

 

Wir bestätigen hiermit rechtsverbindlich, dass er die Entsorgungsgebühren für Lieferungen innerhalb Österreichs für Transport- und Umverpackungen ordnungsgemäß und ausschließlich an INTERSEROH Austria, ISA Nr. 152983 abführt. Dies gilt für das aktuelle Kalenderjahr.

 


 

Verkaufsverpackungen:

 

Alle von uns gelieferten Waren, mit Ausnahme der speziell als "SERVICE-VERPACKUNG" gekennzeichnete Produkte, sind dem Wesen nach typische Verkaufsverpackungen. Sollte der Käufer diese Verkaufsverpackung jedoch entgegen der üblichen Art und Weise im Sinne einer Service-Verpackung verwenden, muss er uns zwingend vor der Lieferung über diesen Umstand informieren. Dann können wir diese ordnungsgemäß INTERSEROH Austria, ISA Nr. 152983 entpflichten. Die Kosten für die Lizenzierung sind im Verkaufspreis ausdrücklich nicht enthalten und werden in diesem Falle gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

 


 

Serviceverpackungen:

 

Die in der Artikelbeschreibung eindeutig als "SERVICE-VERPACKUNG" ausgewiesenen Artikel werden von uns ordnungsgemäß über unseren Vertrag mit INTERSEROH / ISA Nr. 152983 lizenziert. Sie haben weitere Fragen? Zögern Sie nicht, uns anzurufen: +43 5522 21007-0