Dürfen befüllte Eimer und Becher mit einem Paketdienst versendet werden?
Wir raten grundsätzlich davon ab, befüllte Eimer und Becher mit einem Paketdienst oder per Post zu versenden. Der Paketversand kann erhebliche Stoß-, Fall-, Druck- und Kippbelastungen verursachen, für die ein Eimer oder Becher einschließlich seines Verschlusssystems nicht automatisch ausgelegt ist.
Auch ein Behälter, der bei normaler Lagerung zuverlässig verschlossen und flüssigkeitsdicht ist, ist deshalb nicht automatisch für den Versand als befülltes Paket geeignet. Durch die dynamischen Belastungen während des Transportes können sich beispielsweise Deckel lösen, Behälter verformen oder Verpackungen beschädigt werden.
Besondere Vorsicht ist bei flüssigen, schweren oder empfindlichen Füllgütern erforderlich. Für die Versandfähigkeit muss immer das gesamte System aus Behälter, Verschluss, Füllgut, Füllgewicht, Füllstand sowie Innen- und Außenverpackung betrachtet werden.
Wenn ein Versand über einen Paketdienst dennoch vorgesehen ist, empfehlen wir dringend, das komplette Versandsystem vorab unter realistischen Transportbedingungen mit dem tatsächlichen Füllgut zu testen und die Verpackungs- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Transportdienstleisters zu beachten.
Für befüllte Eimer und Becher empfehlen wir grundsätzlich den gesicherten Palettenversand per Spedition. Dadurch können die Behälter zu einer stabilen Ladeeinheit zusammengefasst und die direkten mechanischen Belastungen auf einzelne Verpackungen deutlich reduziert werden.
Je nach Füllgut können zusätzlich besondere gesetzliche oder transportrechtliche Anforderungen gelten, die unabhängig von der Eignung des Behälters zu beachten sind.