Was bedeutet OML - Overall Migration Limit?

Das Overall Migration Limit (OML) beschreibt die maximal zulässige Gesamtmenge an Stoffen, die aus einem Kunststoff in ein Lebensmittel übergehen dürfen.

Es handelt sich dabei um eine zentrale Kenngröße der EU-Verordnung Nr. 10/2011, die für alle Kunststoffe im Lebensmittelkontakt gilt.

Die Migration wird durch genormte Prüfungen unter definierten Zeit- und Temperaturbedingungen bestimmt – den sogenannten OM-Bedingungen (OM1 bis OM7).

Diese Prüfungen simulieren reale Anwendungen, wie etwa Lagerung bei Raumtemperatur, Erhitzung im Wasserbad oder Sterilisation im Autoklaven. Das OML stellt also sicher, dass die Verpackung auch unter ungünstigsten, praxisnahen Bedingungen keine unzulässigen Stoffmengen an das Füllgut abgibt.

Für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt gilt ein einheitlicher Grenzwert von 10 mg/dm² (bzw. 60 mg/kg Lebensmittel, wenn das Verhältnis Fläche / Volumen nicht bekannt ist). Zusätzlich können für einzelne Stoffe oder Bestandteile sogenannte SML-Grenzwerte (Specific Migration Limits) gelten, die den Übergang bestimmter Substanzen noch strenger regeln.

Kurz gesagt: Das OML bewertet den Gesamtübergang aller Stoffe, während SML-Werte den Übergang einzelner Stoffe festlegen. Gemeinsam gewährleisten sie, dass Verpackungen für Lebensmittel sicher sind.

Prüfbedingungen OM1 – OM7 (Overall Migration)
gemäß EU-Verordnung Nr. 10/2011, Anhang V.
Hinweis zu OM2 / OM3: Berechnung kurzfristiger Erhitzungen nach t = 120 / 2^((T − 70)/10) (t in Minuten, T in °C).

Bezeichnung Bedingungen (Temperatur · Zeit) Beschreibung / typische Anwendung
OM110 d bei 20 °CLebensmittelkontakt unter Tiefkühl- und Kühlbedingungen sowie Raumtemperatur-Langzeitlagerung ohne Erhitzung.
OM210 d bei 40 °C
+ kurzfristiges Erhitzen auf T (70–100 °C) für höchstens t
Langzeitlagerung bis max. Raumtemperatur; Heißabfüllung und / oder Erhitzen auf T mit t = 120 / 2^((T − 70)/10) min.
OM32 h bei 70 °C
oder Erhitzen auf T (70–100 °C) für höchstens t
Heißabfüllung / Erhitzen ohne anschließende Langzeitlagerung. t = 120 / 2^((T − 70)/10) min.
OM41 h bei 100 °C oder bei RückflussHochtemperaturanwendungen bis 100 °C (z. B. Pasteurisation, Wasserbad).
OM52 h bei 100 °C oder bei RückflussIntensivere Hochtemperaturanwendungen bis 100 °C (verlängerte Dauer / härtere Bedingungen).
OM64 h bei 100 °C oder bei Rückfluss
oder alternativ 1 h bei 121 °C
Sehr anspruchsvolle Anwendungen (z. B. Autoklavieren / Sterilisation).
OM72 h bei 175 °CHochtemperaturanwendungen mit fetthaltigen Lebensmitteln; strengste Bedingung („Worst Case“).

Hinweise

  • Die Auswahl der OM-Bedingung richtet sich nach realer Temperatur, Kontaktzeit und Lebensmitteltyp (wässrig / fettig / alkoholisch / sauer).
  • OM2 / OM3: Kurzzeit-Erhitzungen im Bereich 70–100 °C werden über die Formel t = 120 / 2^((T − 70)/10) abgebildet.
  • OM7 wird typischerweise für fetthaltige Lebensmittel angewendet und stellt die strengste Bedingung dar.
  • Bitte prüfen Sie genau, nach welchen Prüfbedingungen (z. B. OM2 oder OM3) das Produkt getestet wurde.

Vergleich OML vs. SML – EU 10/2011
Gesamtmigration vs. spezifische Migration – zentrale Parameter für die Beurteilung der Verpackungssicherheit.

Kriterium OML (Overall Migration Limit) SML (Specific Migration Limit)
Definition Gesamtmenge aller Stoffe, die aus dem Material in das Lebensmittel übergehen können. Maximal zulässige Menge eines einzelnen Stoffes, die in das Lebensmittel übergehen darf.
Einheit 10 mg/dm² oder 60 mg/kg Lebensmittel mg/kg Lebensmittel (stoffspezifisch)
Rechtsgrundlage EU 10/2011, Anhang II EU 10/2011, Anhang I („Positivliste“)
Prüfverfahren Simulierte Migrationsprüfungen unter OM1–OM7-Bedingungen. Gezielte Analyse einzelner Stoffe (z. B. GC, LC, ICP-MS usw.).
Bewertung Gesamtchemische Belastung des Lebensmittels durch alle Stoffe. Toxikologisch bewertete Grenzwerte für spezifische Stoffe.
Zweck Beurteilung der allgemeinen Materialverträglichkeit mit Lebensmitteln. Kontrolle gezielter Risiken durch Additive, Monomere oder Reststoffe.

Hinweise

  • Sowohl OML- als auch SML-Grenzwerte müssen eingehalten werden, damit ein Verpackungsmaterial als lebensmitteltauglich gilt.
  • Für SML-relevante Stoffe sind individuelle Migrationsberichte erforderlich.
  • Die Prüfung und Bestätigung der Konformität erfolgt durch akkreditierte Prüflabore nach EU-Standard.