Artikelart im Sinne des VerpackG (AT und DE)?


Der größte Teil der von uns gelieferten Artikel sind Waren (Leerverpackungen), die erst beim Anwender (also bei Ihnen als Abfüller) im Zuge der Befüllung zu typischen Verkaufsverpackungen werden.

Nach dem VerpackG ist der Erstinverkehrbringer (Sie als Abfüller) für eine ordnungsgemäße Lizenzierung verantwortlich.

Einige Artikel aus der Rubrik Gastro sind Service-Verpackungen und eindeutig als solche gekennzeichnet.

Deutschland: Sie als Kunde sind für die Lizenzierung der Serviceverpackung selber verantwortlich. Auf Wunsch können wir die Lizenzierung jedoch für Sie übernehmen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.

Österreich: An Kunden in Österreich gelieferte Serviceverpackungen sind gem. geltendem Recht bereits durch uns lizenziert.