RECHTLICH ABGESICHERT

Können Privatpersonen in diesem Shop einkaufen?

NEIN - das Angebot in diesem ONLINE-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sowie Öffentliche Einrichtungen und angemeldete Vereine. Die Lieferung an Privatpersonen ist daher ausnahmslos ausgeschlossen.

Kann ich bestellte und gelieferte Waren zurückgeben?

NEIN, das geht aus Gründen der Hygiene leider nicht. Viele unserer Kunden füllen sensible Güter wie Lebens- oder Futtermittel ab.

Wir garantieren allen Kunden, dass sie saubere Neuware erhalten, die bis zum Verlassen unseres Lagers unter strengsten Qualitäts- und Hygienerichtlinien gelagert und kommissioniert werden. Dies können wir bei Waren, die einmal unseren Einflussbereich verlassen haben, nicht mehr prüfen und kontrollieren. 

Wenn wir irrtümlich falsche Artikel versendet haben, nehmen wir diese selbstverständlich zurück und entsorgen diese auf unsere Kosten.

Wer ist ein Hersteller oder Erstinverkehrbringer?

Als Hersteller („Erstinverkehrbringer“) im Sinne des VerpackG gilt ab dem 01.01.2019 derjenige, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt.

Mit „Verpackungen“ meint man hier nicht den eigentlichen Packstoff, sondern es geht im Wesentlichen um Verkaufsverpackungen, die „typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG). Hierzu gehören auch Umverpackungen, Serviceverpackungen und die Versandverpackungen des Onlinehandels inkl. Füllmaterial und Etiketten.

„Systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen“ sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (§ 3 Abs. 8 VerpackG).

Somit ist nicht, wie man annehmen möchte, der Produzent oder Lieferant (Großhändler) einer Verpackung vom VerpackG betroffen, sondern derjenige, der die Verpackungen mit Ware befüllt, also die Verkaufseinheit herstellt.

Um welche Art von Artikeln handelt es sich im Sinne des Verpackungsgesetz (DE+AT)

Der größte Teil der von uns gelieferten Artikel sind Waren (Leerverpackungen), die erst beim Anwender (also bei Ihnen als Abfüller) im Zuge der Befüllung zu typischen Verkaufsverpackungen werden.

Nach dem VerpackG ist der Erstinverkehrbringer (Sie als Abfüller) für eine ordnungsgemäße Lizenzierung verantwortlich.

Einige Artikel aus der Rubrik Gastro sind Service-Verpackungen und eindeutig als solche gekennzeichnet.

Deutschland: Sie als Kunde sind für die Lizenzierung der Serviceverpackung selber verantwortlich. Auf Wunsch können wir die Lizenzierung jedoch für Sie übernehmen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.

Österreich: An Kunden in Österreich gelieferte Serviceverpackungen sind gem. geltendem Recht bereits durch uns lizenziert.

Kann ich als Kunde aus Deutschland Service-Verpackungen lizenziert kaufen?

JA, wenn Sie unsere Produkte als Service-Verpackung verwenden und wünschen, dass wir Ihnen diese bereits lizenziert anliefern, können Sie uns dies mitteilen und wir setzen uns bezüglich der Abwicklung mit Ihnen in Verbindung.

Wir lizenzieren die gelieferten Verpackungen dann als Service-Verpackung über INTERZERO (ehemals Interseroh. Unsere Herstellernummer lautet 235440 - Unsere LUCID Registrierungsnummer lautet DE3176858360450.

Kontakt

Ist in den angezeigten Preisen die gesetzliche Entsorgungsgebühr enthalten?

Nein, für den Fall, dass Sie uns mit der Lizenzierung beauftragen (wie oben beschrieben), berechnen wir das fällige Entgelt anhand der Bestellmenge, die mit den Artikel-Nettogewichten multipliziert werden, und lizenzieren die gelieferten Verpackungen dann als Service-Verpackung über INTERZERO (ehemals Interseroh). Unsere Herstellernummer lautet 235440 - Unsere LUCID Registrierungsnummer lautet DE3176858360450.

Ist in den angeführten Preisen die Umsatzsteuer enthalten?

Nein - alle dargestellten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (wir liefern aus Österreich) müssen Sie bereits bei der Anlage ihres Shop-Kontos Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.

Die innergemeinschaftliche, steuerfreie Transaktion erfolgt dann automatisiert.

Einwegkunststoff-Richtlinie 2019/904 - Welche Produkte sind erlaubt?

ALLE Produkte aus unserem Sortiment sind ERLAUBT und NICHT von dieser Kunststoffrichtlinie betroffen.

Die Einwegkunststoff-Richtlinie 2019/904, gültig seit dem 03.07.2021 sieht verschiedenste Maßnahmen zur Reduzierung von Kunststoffprodukten und der unsachgemäßen Entsorgung in der Natur vor. Von diesem Verbot betroffen sind AUSSCHLIESSLICH folgende Produkte:

-> Bestecke (Messer, Gabeln, Löffel, Esstäbchen)

-> Rührstäbchen

-> Trinkhalme

-> Einwegteller

-> Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol