Lizenzierung von Transport- und Umverpackungen
In Deutschland und Österreich bestehen klare gesetzliche Vorgaben zur Entsorgung und Rücknahme von Verpackungen, die beim gewerblichen Endkunden anfallen.
Dabei wird insbesondere in Deutschland zwischen Transportverpackungen, Umverpackungen und Versandverpackungen unterschieden. Umverpackungen und Versandverpackungen (z. B. Versandkartons, Etiketten oder Füllmaterialien), die bei unseren Kunden als Abfall anfallen, sind systembeteiligungspflichtig. Diese Verpflichtung erfüllen wir durch unseren Lizenzvertrag mit Interzero Deutschland GmbH (Herstellernummer 235440, Vertragsnummer DSIV-10001302).
Transportverpackungen (z. B. Paletten, Zwischenlagen oder Stretchfolien), die ausschließlich dem Transport zwischen gewerblichen Betrieben dienen, sind nicht systembeteiligungspflichtig, unterliegen jedoch gemäß § 15 VerpackG einer Rücknahmepflicht, die wir selbstverständlich erfüllen.
In Österreich werden Transport- und Umverpackungen gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackVO) und dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) über Interzero Circular Solutions Austria GmbH (Lizenznummer SIA 152983) ordnungsgemäß lizenziert.
Damit stellen wir sicher, dass alle von uns eingesetzten Verpackungen – egal ob in Österreich oder Deutschland – fachgerecht gesammelt, verwertet und den gesetzlichen Rücknahmesystemen zugeführt werden.