Was bedeutet PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine geplante EU-Verordnung zur Regulierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Sie soll die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ablösen und wird künftig in allen Mitgliedstaaten direkt gültiges Recht sein – ohne nationale Umsetzungsgesetze.

Ziele der PPWR sind: Verringerung des Verpackungsabfalls innerhalb der EU Förderung von Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung Einführung einheitlicher Kennzeichnungspflichten Reduktion überflüssiger Einwegverpackungen Stärkere Verantwortung der Hersteller und Importeure (sog. „Extended Producer Responsibility“) Für Verpackungshersteller, Abfüller und Vertreiber bedeutet das künftig klare Vorgaben zu Materialeinsatz, Design und Recyclingfähigkeit. Besonders wichtig ist dabei die nachhaltige Gestaltung von Verpackungen – etwa durch Monomateriallösungen, Rezyklateinsatz oder optimierte Sammel- und Sortierfähigkeit.

Die PPWR befindet sich derzeit (Stand 2025) in der finalen Abstimmungsphase zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission. Mit einem Inkrafttreten wird voraussichtlich ab 2026 gerechnet, wobei Übergangsfristen bis 2030 vorgesehen sind. Wir beobachten die Entwicklungen laufend und passen unsere Produkt- und Materialstrategien schrittweise an, um auch künftig alle Anforderungen zu erfüllen.

Kerninhalte der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)

Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und wird als Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und nachhaltige Verpackungslösungen in der gesamten EU zu etablieren.

Bisherige Richtlinie (94/62/EG) Neue Verordnung (PPWR)
Nur Rahmenvorgaben, nationale Umsetzung erforderlich Direkt gültiges EU-Recht ohne nationale Umsetzung
Unterschiedliche nationale Recyclingquoten Einheitliche EU-weite Recycling- und Rezyklatvorgaben
Wenige konkrete Design- und Materialanforderungen Verpflichtende Vorgaben zu Design for Recycling & Reuse
Keine einheitlichen Kennzeichnungspflichten EU-weit harmonisierte Kennzeichnung & Symbolpflicht
Recyclingfähigkeit nicht klar definiert Verbindliche Kriterien für Recyclingfähigkeit & Rezyklateinsatz
Begrenzte Regelungen für Mehrwegverpackungen Förderung und teilweise Verpflichtung von Mehrwegquoten
Nur allgemeine Produzentenverantwortung Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit Berichtspflichten

Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab voraussichtlich 2026, mit Übergangsfristen bis 2030. Verpackungshersteller und Inverkehrbringer sollten ihre Produktportfolios frühzeitig auf Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und Nachweisführung prüfen.