Wann und warum muss man einen Mindermengenzuschlag bezahlen?

Wir führen auch Klein- und Kleinstbestellungen mit der gleichen Sorgfalt aus wie Großaufträge – das verursacht jedoch überproportional hohe Verpackungs-, Handling- und Versandkosten.

Bei einem Netto-Gesamtwarenwert unter EUR 49,– verrechnen wir daher einen Mindermengenzuschlag von EUR 9,90. Dieser Betrag dient zur anteiligen Deckung des entstehenden Mehraufwandes für Verpackung, Kommissionierung und Versandvorbereitung.

Wir danken für Ihr Verständnis – und freuen uns, wenn Sie Ihre Bestellungen möglichst bündeln, um diesen Zuschlag zu vermeiden.

Wann und warum wird ein Mindermengenzuschlag berechnet?

Kriterium Beschreibung Zweck / Wirkung
Gleiche Sorgfalt für jede Bestellung Auch kleine und sehr kleine Bestellungen werden mit derselben Sorgfalt und Präzision bearbeitet wie Großbestellungen. Gewährleistet gleichbleibende Qualität bei Kommissionierung, Verpackung und Versand.
Kostenstruktur Jede Bestellung verursacht Fixkosten für Handling, Verpackungsmaterial und Versandvorbereitung – unabhängig vom Bestellwert. Bei sehr kleinen Bestellungen können diese Fixkosten den Warenwert übersteigen.
Schwellenwert Bei einem Netto-Warenwert unter 49 EUR wird ein Mindermengenzuschlag von 9,90 EUR erhoben. Gleicht zusätzliche Verpackungs- und Handlingkosten teilweise aus.
Transparenz Der Zuschlag wird im Warenkorb und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Sorgt für volle Kostentransparenz in Ihrer Buchhaltung.
So vermeiden Sie ihn Fassen Sie mehrere kleinere Bedarfe zu einer Sammelbestellung zusammen. Spart Versandkosten, reduziert Verpackungsabfall und vermeidet den Zuschlag.

Hinweis

  • Der Mindermengenzuschlag von 9,90 EUR gilt nur für Bestellungen unter 49 EUR netto.
  • Alle Bestellungen – ob groß oder klein – werden mit derselben Sorgfalt und Qualität bearbeitet.
  • Vielen Dank für Ihr Verständnis und dafür, dass Sie Ihre Bestellungen nach Möglichkeit zusammenfassen.
  • Stand: 2025 · Quelle: Bikapack Kundenservice · Alle Angaben ohne Gewähr.