Was bedeutet PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)?

Die neue europäische Verpackungsverordnung – Verordnung (EU) 2024/1781, auch bekannt als „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) – wurde im Rahmen des Green Deals am 19. Dezember 2024 verabschiedet und trat am 11. Februar 2025 in Kraft.

Die meisten Anforderungen gelten ab dem 12. August 2026. Ziel ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.

PPWR kurz erklärt: Wer stellt welche Erklärung aus?

Es gibt zwei Ebenen. Erstens die Lebensmittelkonformität (EU 1935/2004, EU 10/2011) – diese erklärt der Hersteller des Artikels (z. B. Eimer, Becher). Zweitens die PPWR – die Erklärung für das Endprodukt erstellt der Erzeuger (Abfüller/Markeninhaber). Wir als Händler sorgen für die Dokumentation und liefern die Nachweise vom Hersteller.

Bereich Wer ist zuständig? Was bedeutet das?
Lebensmittelkonformität (EU 1935/2004, EU 10/2011) Hersteller Stellt die DoC (Konformitätserklärung) und Prüfungen bereit.
PPWR (Endprodukt) Erzeuger (Abfüller/Markeninhaber) Erstellt die PPWR-Erklärung auf Basis der Hersteller-Nachweise.
Händler (Bikapack) Dokumentation & Weitergabe Wir prüfen, archivieren und leiten Hersteller-Doku weiter.
Versandverpackung (z. B. Karton bei Teilmengen) Bikapack Eigene Verpackungsebene: konforme Materialien & Lizenzierung in AT (ARA/Reclay).

FAQ – die 3 häufigsten Fragen

1. Brauche ich vom Händler eine PPWR-Erklärung?
Nein. Die PPWR-Erklärung fürs Endprodukt erstellt der Erzeuger (Ihr Betrieb). Wir liefern die nötigen Nachweise vom Hersteller.
2. Was bekomme ich von Bikapack?
Lebensmittel-DoC (EU 1935/2004, EU 10/2011) plus technische Nachweise (z. B. PFAS/Schwermetalle, Recyclingfähigkeit) vom Hersteller.
3. Handelsnamen / interne Bezeichnungen?
Unsere Produkte können Handelsnamen bzw. interne Bezeichnungen tragen (z. B. Produktlinien-Namen). Der Original-Hersteller bleibt dokumentiert – die DoC stammt weiterhin vom Hersteller.

Hinweis: Rechtstexte & Detailnachweise stellen wir auf Anfrage bereit. Für das Endprodukt erstellt der Erzeuger die PPWR-Erklärung, basierend auf Hersteller-Nachweisen.

Kerninhalte der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)

Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und wird als Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und nachhaltige Verpackungslösungen in der gesamten EU zu etablieren.

Bisherige Richtlinie (94/62/EG) Neue Verordnung (PPWR)
Nur Rahmenvorgaben, nationale Umsetzung erforderlich Direkt gültiges EU-Recht ohne nationale Umsetzung
Unterschiedliche nationale Recyclingquoten Einheitliche EU-weite Recycling- und Rezyklatvorgaben
Wenige konkrete Design- und Materialanforderungen Verpflichtende Vorgaben zu Design for Recycling & Reuse
Keine einheitlichen Kennzeichnungspflichten EU-weit harmonisierte Kennzeichnung & Symbolpflicht
Recyclingfähigkeit nicht klar definiert Verbindliche Kriterien für Recyclingfähigkeit & Rezyklateinsatz
Begrenzte Regelungen für Mehrwegverpackungen Förderung und teilweise Verpflichtung von Mehrwegquoten
Nur allgemeine Produzentenverantwortung Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit Berichtspflichten

Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab voraussichtlich 2026, mit Übergangsfristen bis 2030. Verpackungshersteller und Inverkehrbringer sollten ihre Produktportfolios frühzeitig auf Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und Nachweisführung prüfen.