Was bedeutet OML (Gesamtmigration) bei Lebensmittelverpackungen?

Das OML (Overall Migration Limit bzw. Gesamtmigrationsgrenzwert) begrenzt die Gesamtmenge an Stoffen, die aus einem Kunststoffmaterial in ein Lebensmittel bzw. bei der Prüfung in ein Lebensmittelsimulanz übergehen darf.

Die Gesamtmigration ist eine zentrale Anforderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Sie dient der Beurteilung der Inertheit des Kunststoffmaterials und betrachtet die insgesamt abgegebene Stoffmenge – unabhängig davon, um welche einzelnen Stoffe es sich handelt.

Für Kunststoffmaterialien und -gegenstände gilt grundsätzlich ein Gesamtmigrationsgrenzwert von 10 mg/dm² Lebensmittelkontaktfläche. Für Materialien und Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, gelten besondere Bestimmungen.

Die Einhaltung des OML wird unter standardisierten Prüfbedingungen untersucht. Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 definiert hierfür unterschiedliche Overall Migration Tests (OM), die verschiedene vorhersehbare Kontaktzeiten und Temperaturen abbilden. Welche Prüfbedingung relevant ist, hängt daher von der vorgesehenen Anwendung der Verpackung ab.

Wichtig: Das OML bewertet die Gesamtmigration. Für bestimmte einzelne Stoffe können zusätzlich spezifische Migrationsgrenzwerte (SML – Specific Migration Limits) gelten. Diese begrenzen die zulässige Migration eines bestimmten Stoffes in das Lebensmittel bzw. Lebensmittelsimulanz.

OML und SML beantworten damit unterschiedliche Fragen: Das OML betrachtet die insgesamt migrierende Stoffmenge, während ein SML die Migration eines bestimmten Stoffes begrenzt.

OML und SML – der Unterschied auf einen Blick

Gesamtmigration und spezifische Migration bewerten unterschiedliche Aspekte der Migration aus Kunststoffmaterialien im Lebensmittelkontakt.

Kriterium OML (Overall Migration Limit) SML (Specific Migration Limit)
Definition Grenzwert für die Gesamtmenge der aus dem Kunststoffmaterial migrierenden Stoffe. Grenzwert für die Migration eines bestimmten Stoffes in das Lebensmittel bzw. Lebensmittelsimulanz.
Grenzwert Grundsätzlich 10 mg/dm² Lebensmittelkontaktfläche. Für Materialien und Gegenstände, die für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, gelten besondere Bestimmungen. Stoffspezifischer Grenzwert, sofern für den betreffenden Stoff ein SML festgelegt ist.
Was wird bewertet? Die gesamte Stoffabgabe aus dem Kunststoffmaterial unter den festgelegten Prüfbedingungen. Die Migration eines bestimmten Stoffes unter den für die vorgesehene Anwendung relevanten Bedingungen.
Prüfung / Nachweis Die Gesamtmigration wird unter standardisierten Prüfbedingungen bestimmt, die unterschiedliche vorhersehbare Kontaktzeiten und Temperaturen abbilden. Die Einhaltung eines SML kann je nach Stoff und Anwendung durch geeignete Prüfungen, Berechnungen oder andere zulässige Nachweisverfahren beurteilt werden.
Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Verordnung (EU) Nr. 10/2011; die jeweils geltenden spezifischen Migrationsgrenzwerte sind stoffspezifisch festgelegt.
Zweck Begrenzung der gesamten Migration aus dem Kunststoffmaterial. Begrenzung der Migration bestimmter Stoffe auf den jeweils festgelegten zulässigen Wert.

Wichtiger Hinweis

OML und SML bewerten unterschiedliche Aspekte der Migration und dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Das OML betrachtet die Gesamtmigration, während ein SML die Migration eines bestimmten Stoffes begrenzt.

Die Einhaltung der anwendbaren OML- und SML-Anforderungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Konformitätsbewertung von Kunststoffmaterialien für den Lebensmittelkontakt. Welche Prüf- und Nachweisbedingungen relevant sind, hängt von Material, Stoffen und der vorgesehenen Anwendung ab.